
Legislative
(gesetzgebende Gewalt)
Exekutive
(vollziehende Gewalt)
Judikative
(rechtsprechende Gewalt)
1.
EU Ebene
Gilt für alle Mitgliedstaaten der EU
3.
Länder Ebene
Gilt für das jeweilige Bundesland
4.
Kommunen Ebene
Gilt für die jeweilige Kommune
1.
Selbstverwirklichung
2.
Individualbedürfnisse
3.
Soziale Bedürfnisse
4.
Sicherheitsbedürfnisse
5.
Physiologische Bedürfnisse
(Grundbedürfnisse)
Leben
Unantastbar; kann nicht gegen Sachwerte oder andere Leben aufgewogen werden.
Leib
Körperliche Unversehrtheit; Schutz vor Verletzungen und Schmerzen.
Freiheit
Die Freiheit der Fortbewegung (wichtig beim Thema Festnahmerecht § 127 StPO).
Eigentum
Der Schutz von Sachwerten und Vermögen (dein Hauptauftrag im Wachdienst).
Ehre
Schutz vor Beleidigungen (steht ganz unten, rechtfertigt fast nie Gewalt).
Sonstiges
Verbale
Das Sprechen
Non-Verbal
Gestik, Mimik
Para-Verbal
Ton deiner Stimme
Extra-Verbal
Kleidung
Täter
Er beherrscht das Geschehen und führt die Tat selbst aus (z. B. der Dieb, der die Tasche greift).
Anstifter
Er bringt eine andere Person erst auf die Idee und ruft den Tatentschluss hervor. Ohne ihn gäbe es die Tat nicht. Er wird meist so hart bestraft wie der Täter selbst.
Begünstigter
Er hilft dem Täter nach der Tat, damit dieser nicht erwischt wird oder die Beute behalten kann (z. B. den Täter im Keller verstecken, bevor die Polizei kommt).
Mittäter
Zwei oder mehr Personen arbeiten bewusst und gewollt zusammen. Jeder leistet einen wichtigen Beitrag, sodass sie die Tat "gemeinsam" begehen (z. B. einer hält fest, der andere raubt aus).
Gehilfe
Er leistet Beihilfe (psychisch oder physisch), indem er die Tat unterstützt oder erleichtert (z. B. Schmiere stehen oder die Fluchtwegskizze zeichnen). Er bekommt meist eine mildere Strafe.
Hehler
Er kauft, verkauft oder hilft beim Absatz von Dingen, die jemand anderes gestohlen hat. Er bereichert sich also an der Beute (z. B. den gestohlenen Laptop auf dem Schwarzmarkt weiterverkaufen).
Waffen
(Verstöße gegen das Waffengesetz können auch fahrlässig begangen werden)
Körperverletzung
(Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB)
Leben
(Fahrlässige Tötung, § 222 StGB)
Umweltstraftaten
(z. B. Gewässerverunreinigung, § 324 StGB)
Brandstiftung
(Fahrlässige Brandstiftung, § 306d StGB)
Echte
Hier prallen tatsächliche Gegensätze aufeinander. Es gibt einen realen Grund für die Uneinigkeit, über den beide Parteien offen streiten. Die Differenz ist objektiv vorhanden und für alle Beteiligten sichtbar.
Verschobene
Der eigentliche Streitpunkt wird gemieden und stattdessen an einem Ersatzthema ausgefochten. Das, worüber gesprochen wird, ist nicht das, was eigentlich belastet. Der Fokus liegt auf einem Nebenkriegsschauplatz.
Falsche
Diese entstehen ohne sachliche Grundlage. Die Ursache ist meist ein reines Missverständnis oder eine Fehlinterpretation. Es gibt kein echtes Problem, sondern nur eine gestörte Informationsübertragung zwischen den Personen.
Latente
Dies sind verborgene Spannungen, die noch nicht offen ausgesprochen wurden. Der Konflikt existiert bereits im Hintergrund und beeinflusst die Atmosphäre, bleibt aber unter der Oberfläche, bis ein Auslöser ihn eskalieren lässt.
Feld A = Öffentlicher Bereich
Du bist freundlich und aufmerksam, das merken Kollegen.
Feld B = Privater Bereich
Du bist nervös bei Konflikten, teilst es aber nicht.
Feld C = Blinder Fleck
Du wirkst manchmal streng, ohne es zu merken.
Feld D = Unbekannter Bereich
Unter extremem Stress könntest du ruhig und lösungsorientiert reagieren – weißt du vorher nicht.
Formelle Gruppe
Von der Organisation bewusst gebildet Ziele, Aufgaben und Rollen klar definiert Struktur und Hierarchie vorhanden
Informelle Gruppe
Entsteht freiwillig, ohne offizielle Vorgabe Beruht auf gemeinsamen Interessen, Freundschaft oder Sympathie Keine festen Aufgaben oder Hierarchie
Erheben
Dies ist der erste Kontakt mit den Daten. Es beschreibt den Vorgang, Informationen direkt bei einer Person oder aus anderen Quellen aktiv zu beschaffen und in ein System aufzunehmen.
Speichern
Hierbei werden die gewonnenen Daten auf einem Datenträger fixiert, damit sie später wieder abgerufen werden können. Ob digital in einer Cloud oder physisch in einem Aktenordner, spielt für die Definition keine Rolle.
Weiterleiten
Dies bezeichnet die Übermittlung oder Offenlegung von Daten an Dritte. Die Informationen verlassen den internen Bereich des Verantwortlichen und werden einer anderen Stelle zugänglich gemacht.
Verändern
Hierbei wird der Inhalt oder die Struktur der vorhandenen Daten modifiziert. Das Ziel ist es, die Informationen zu aktualisieren, zu korrigieren oder an neue Gegebenheiten anzupassen.
Löschen
Dies ist der finale Schritt, bei dem die Daten so unkenntlich gemacht oder vernichtet werden, dass sie nicht mehr wiederhergestellt werden können. Der Personenbezug wird damit dauerhaft aufgehoben.
Notwehrexzess
Hier überschreitet die verteidigende Person das Maß der erforderlichen Abwehr. Es liegt zwar ein echter Angriff vor, aber die Reaktion darauf ist viel zu heftig oder dauert zu lange an (z. B. wenn der Angreifer bereits kampfunfähig am Boden liegt und trotzdem weiter zugeschlagen wird). Geschieht dies aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, bleibt der Verteidiger oft straffrei.
Putativnotwehr
Dies ist ein Irrtum über die Lage. Die Person glaubt fest daran, angegriffen zu werden, obwohl in der Realität gar kein Angriff stattfindet. Man verteidigt sich also gegen ein eingebildetes Unrecht. Da der Vorsatz zur rechtswidrigen Tat fehlt, wird hier meist geprüft, ob der Irrtum vermeidbar war oder nicht.
Nothilfe
Bei der Nothilfe verteidigt man nicht sich selbst, sondern eine andere Person. Es gelten die gleichen Regeln wie bei der Notwehr, nur dass das geschützte Rechtsgut (z. B. Leben oder Eigentum) einem Dritten gehört. Man greift also ein, um jemand anderem in einer akuten Gefahrensituation beizustehen.
Artikel 1 GG – Schutz der Menschenwürde
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Bedeutung für dich: Das ist das oberste Grundrecht. Keine Maßnahme der Sicherheit (z. B. eine Durchsuchung) darf die Ehre oder Würde einer Person verletzen.
Artikel 2 GG – [Freiheit der Person]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt [...].
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Bedeutung für dich: Du darfst niemanden verletzen oder einsperren, außer du hast einen Rechtfertigungsgrund (wie Notwehr oder die Jedermann-Festnahme nach § 127 StPO).
Artikel 3 GG – Gleichheit vor dem Gesetz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
Bedeutung für dich: Einlasskontrollen dürfen nicht diskriminierend sein. Du darfst niemanden allein wegen seiner Herkunft oder Religion abweisen.
Artikel 10 GG – Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Bedeutung für dich: Du darfst keine fremde Post öffnen oder private Nachrichten (WhatsApp etc.) auf Diensthandys oder sichergestellten Geräten lesen.
Artikel 20 GG – [Staatsstrukturprinzipien / Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Bedeutung für dich: Hier ist für die Prüfung besonders das Widerstandsrecht (Absatz 4) wichtig, falls die staatliche Ordnung angegriffen wird.
Artikel 104 GG – [Rechtsgarantien bei Freiheitsentziehung]
(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. [...]
(2) Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden.
Bedeutung für dich: Wenn du jemanden vorläufig festnimmst, musst du sofort die Polizei rufen. Nur ein Richter darf entscheiden, ob die Person eingesperrt bleibt.
Strafgesetzbuch Verfahrensweise

Bürgerliches Gesetzbuch

Datenschutz

DGUV V23 Wach- und Sicherungsdienste

Entschuldigungsgrund

Gewerbeordnung

Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Sicherheitstechnik

Straf- und Verfahrensrecht

Umgang mit Menschen

Waffenrecht

Wichtige Paragraphen